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Mitarbeitervorsorge

  1. Auftrag lautet:

  2. Ein Gewerbebetrieb möchte seinen Mitarbeitern eine Gehaltsumwandlung nach § 3/1/15 EStG mit staatlichen Zuschüssen zwischen 62,15 % und 100 % ermöglichen.


  3. Risikoerhebung ergibt:

  4. Ein Großteil (über 70%) der Mitarbeiter will sich das „Steuerzuckerl“ nicht entgehen lassen und vereinbart mit dem Dienstgeber eine Rahmenvereinbarung.


  5. Expertise ergibt:

  6. Mit einem österreichischen Spezialisten für betriebliche Altersvorsorge wird eine Gruppenvereinbarung abgeschlossen. Für das Management wird ein eigenes Pensionsmodell ausgearbeitet. Beide Segmente haben nicht nur steuerliche und zukunftssichernde Vorteile, sondern tragen auch wesentlich zur Firmenbindung bei.